Lehrrettungsassistent



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Zugangsvoraussetzungen:
- Mindestalter 24 Jahre
- 3800 Stunden umfassende Tätigkeit im Rettungsdienst/Notfallrettung
- Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung RettungsassistentIn
- mind. 4 Hospitationen bei Erste-Hilfe-Lehrgängen

Der Lehrgang wird abgehalten gemäß den Richtlinien der Hilfsorganisationen und dem Rahmenausbildungsplan für Ausbilder der IHK (d.h. 120 Stunden). Er gliedert sich in 2 Ausbildungsabschnitte,
- Ausbilder Breitenausbildung (40 Stunden)
- Lehrrettungsassistent (80 Stunden)
und schließt mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung ab.

Dieser Lehrgang soll den Teilnehmer befähigen, Praktikanten im Anerkennungsjahr zum Rettungsassistenten an der Rettungswache auszubilden. Das heißt, der Lehrrettungsassistent ist verantwortlich für deren praktische wie auch theoretische Ausbildung. Dazu werden im Lehrgang Techniken der Methodik, Rhetorik und Didaktik sowie der Unterrichtsgestaltung vermittelt. Der Lehrgang wird in Essen abgehalten.